Die Konzernerklärung zur ±«²Ô³Ù±ð°ù²Ô±ð³ó³¾±ð²Ô²õ´Úü³ó°ù³Ü²Ô²µ nach § 315d HGB beinhaltet
gemäß § 289f HGB die Entsprechenserklärung, Angaben zu ±«²Ô³Ù±ð°ù²Ô±ð³ó³¾±ð²Ô²õ´Úü³ó°ù³Ü²Ô²µspraktiken und die Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat.
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